Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)

Stand: 26.01.2025

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der AT-Corporation OG, Kreuzsalweg 10, 5550 Radstadt, Österreich (im Folgenden "AT-Corporation") und deren Vertragspartnern (im Folgenden "Kunden"), welche das Online-Reservierungs-, Bestellungs- und Managementsystem der AT-Corporation „Qures“ (im Folgenden "Anwendung") nutzen. Die Dienstleistungen der AT-Corporation richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (§ 14 BGB deutsche Fassung); Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (§ 13 BGB deutsche Fassung) sind ausgeschlossen.

Die AT-Corporation bietet Kunden folgende Möglichkeiten: (i) Reservierungen für Geschäftsräume über eine integrierte Webanwendung anzubieten, (ii) Bestellungen zur Abholung oder Lieferung entgegenzunehmen und eine kontaktlose Annahme von Bestellungen am Tisch zu ermöglichen.

Die angebotenen Leistungen umfassen die Bereitstellung der Anwendung, auf die der Vertragspartner des Kunden („Gast“) über eine Internetverbindung zugreifen kann. Die AT-Corporation vermittelt dabei ausschließlich Reservierungsanfragen und Bestellungen von Gästen an Kunden. Vertragsbeziehungen über Gastronomieleistungen oder ähnliche Dienstleistungen entstehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Gast.

Inhaltsübersicht der AGB

·         Geltungsbereich

·         Vertragsgegenstand

·         Zustandekommen des Vertrags

·         Umfang des Nutzungsrechts

·         Verfügbarkeit und individuelle Leistungen

·         Nutzungsentgelt

·         Gewährleistung und Haftung

·         Laufzeit und Kündigung

·         Schlussbestimmungen

·         Anhang

1.    Geltungsbereich

1.1    Die Nutzung der Anwendung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, der Leistungsbeschreibung, sowie der auf der Webseite angegebenen Preise. Dies gilt auch bei einer Nutzung außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Österreich.

1.2    Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB von Kunden oder Dritten werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die AT-Corporation stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die AT-Corporation Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2.    Vertragsgegenstand

2.1    Die Anwendung und deren Nutzung steht ausschließlich Kunden zur Verfügung, die diese AGB bei Vertragsschluss akzeptiert haben.

2.2    Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Anwendung, die insbesondere die Entgegennahme von Reservierungen und Bestellungen ermöglicht. Reservierungsanfragen des Gastes stellen dabei ein Angebot auf Vertragsabschluss („invitatio ad offerendum“) zwischen Gast und Kunde dar.

2.3    Die AT-Corporation behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang der Anwendung jederzeit zu ändern.

2.4    Kunden erhalten technische Unterstützung und Beratung zur Nutzung der Anwendung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.

2.5    Die AT-Corporation bietet die Tarife „Standard“, „Standard Plus“ und „Premium“ an.

2.6    Kunden starten mit dem „Standard Plus“ Tarif in der Testphase. Nach Ablauf dieser Phase erfolgt eine Umstellung auf den „Standard“ Tarif, sofern der Kunde keinen anderen Tarif wählt.

2.7    Kunden sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gegenüber Gästen allein im Sinne Art. 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) verantwortlich und müssen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit der AT-Corporation abschließen. Die AT-Corporation verarbeitet die dabei generierten Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO iVm. Art. 28 DSGVO für den Kunden.

3.    Zustandekommen des Vertrags

3.1    Die auf der Webseite der AT-Corporation dargestellten Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ein invitatio ad offerendum nach Ziffer 2.2 dieser AGB dar. Kunden können ein verbindliches Angebot durch Unterzeichnung des Antragsformulars vom jeweiligen Kundenbetreuer erhalten und mittels Zusendung an die AT-Corporation per E-Mail bestätigen lassen.

3.2    Nach Absenden des Angebots erhält der Kunde eine Bestätigung, die jedoch noch keine Annahme darstellt. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots seitens der AT-Corporation zustande.

3.3    Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen Übersetzungen und dem deutschen Text gilt der deutsche Text.

4.    Umfang des Nutzungsrechts

4.1    Die AT-Corporation gewährt dem Kunden eine zeitlich begrenzte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, weltweit gültige Lizenz zur Nutzung der Anwendung („einfaches Nutzungsrecht“) für die Dauer dieser Vereinbarung. Die Lizenz ist auf die Nutzung der Anwendung für einen (1) Gewerbebetrieb des Kunden beschränkt. Zusätzliche Lizenzen für die Nutzung der Anwendung in mehreren Schank- oder Restaurationsbetrieben können kostenpflichtig erworben werden. Die Rechte sind ausschließlich dem Kunden als inhaltlich Verantwortlichem für dessen Webseite eingeräumt und dürfen ohne Zustimmung der AT-Corporation weder übertragen noch unterlizenziert werden.

4.2    Die AT-Corporation ermöglicht dem Kunden, ein individuelles Passwort für den Zugang zur Anwendung zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Passwort beim ersten Login zu verändern, sicher aufzubewahren und es nicht an Dritte weiterzugeben.

4.3    Der Kunde muss bei der Nutzung der Anwendung die geltenden Gesetze einhalten und insbesondere die Rechte Dritter respektieren.

4.4    Jegliche Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, die Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, sind dem Kunden bei der Nutzung der Anwendung untersagt. Bei Verstößen wird die AT-Corporation den Zugang zur Anwendung für den Kunden sperren. Insbesondere sind folgende Handlungen verboten:

·         Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien

·         Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie Kettenbriefen

·         Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte oder Kommunikation, sowie solche Inhalte oder Kommunikation, die Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen fördern oder unterstützen (jeweils explizit oder implizit)

·         Belästigung anderer Personen, z.B. durch wiederholtes persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion der anderen Person, sowie das Fördern oder Unterstützen solcher Belästigungen

·         Aufforderung anderer Personen zur Preisgabe von Passwörtern oder personenbezogenen Daten für rechts- oder gesetzeswidrige Zwecke

·         Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen

·         Jede Handlung, die den reibungslosen Betrieb der Anwendung beeinträchtigen könnte, insbesondere die unverhältnismäßig hohe Belastung der Systeme der AT-Corporation.

4.5    Der Kunde erkennt an, dass die Anwendung und alle ihre Bestandteile ausschließliches Eigentum der AT-Corporation sind. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AT-Corporation darf die Anwendung oder Teile davon nicht vervielfältigt, dekompiliert, verändert, modifiziert oder an Dritte verliehen, verkauft, vermietet oder anderweitig kommerziell genutzt werden. Die Rechte aus § 40d UrhG (§ 69e UrhG deutsche Fassung) bleiben unberührt. Dokumentationen und Informationen über die Anwendung und ihre Funktionsweise, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AT-Corporation ebenfalls nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Arbeitnehmer des Kunden gelten nicht als Dritte.

4.6    Soweit es für die Erbringung der AT-Corporation geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Kunde der AT-Corporation das nicht-exklusive, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Bilder, Daten und Kennzeichnungen (insbesondere eingetragene Marken, Logos oder andere gewerbliche Schutzrechte) des Kunden bzw. des Betriebs des Kunden zu nutzen. Dieses Recht dient der Erbringung der AT-Corporation geschuldeten vertraglichen Leistungen und ggf. der Erstellung von vertraglich geschuldeten Materialien (z.B. Bilder, Fotografien, Texte, Grafiken). Der Kunde sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen, und stellt die AT-Corporation im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit verbundenen Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei. Der Kunde stimmt zu, dass die AT-Corporation die genannten Rechte auch für positive Marketingzwecke (z.B. Referenznennung) nutzen darf.

5.    Verfügbarkeit und individuelle Leistungen

5.1    Die Anwendung wird im Monatsdurchschnitt mit einer Verfügbarkeit von 95 Prozent bereitgestellt. Verfügbarkeit bedeutet, dass die Anwendung am Übergabepunkt (Routerausgang im Rechenzentrum des Providers) des Managementsystems ohne wesentliche Einschränkungen technisch nutzbar ist. Die folgenden Fälle der Nichtverfügbarkeit werden nicht auf die zugesicherte Verfügbarkeit angerechnet:

·         Geplante Wartungszeiten von bis zu 12 Stunden. Die AT-Corporation bemüht sich, diese Wartungsarbeiten nachts (22 Uhr bis 6 Uhr, Zeitzone: Europe/Wien – Central European Time/Mitteleuropäische Zeit (CET/MEZ)) durchzuführen.

·         Unterbrechungen der Internetverbindung zwischen der AT-Corporation und dem Gast und/oder zwischen der AT-Corporation und dem Kunden.

·         Fälle höherer Gewalt. Die AT-Corporation ist von der Leistungspflicht befreit, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder andere nicht von der AT-Corporation zu vertretende Umstände zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die außerhalb des Einflussbereichs der AT-Corporation liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden können. Die AT-Corporation wird den Kunden unverzüglich informieren. Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber der AT-Corporation entfallen.

5.2    Der Umfang der von der AT-Corporation geschuldeten Leistungen richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist die AT-Corporation für die Dauer der unterbliebenen Mitwirkung von den entsprechenden Leistungspflichten befreit.

5.3    Der Kunde erkennt an, dass für bestimmte individuelle Leistungen (z.B. Unterstützung bei der Erstellung eines Google-Unternehmensprofils) Vertragsbeziehungen mit Dritten erforderlich sind und die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Dritten akzeptiert und eingehalten werden müssen. Die AT-Corporation haftet nicht für Verstöße des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen Dritter. Kann der Kunde aus Gründen, die nicht von der AT-Corporation zu vertreten sind, die für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit Dritten nicht eingehen, ist die AT-Corporation von der entsprechenden Leistungspflicht befreit.

6.    Nutzungsentgelt

6.1    Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite www.at-corporation.at veröffentlichten Tarife. Diese werden dem Vertrag als Anlage beigefügt.

6.2    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.

6.3    Alle Nutzungsentgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

6.4    Für etwaige Leistungen, die nicht im gewählten Tarif enthalten sind, gilt die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültige Preisliste für Zusatzleistungen.

6.5    Rechnungen und Zahlungserinnerungen können per E-Mail oder Online-Rechnung versendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seinen Spam-Ordner zu überprüfen.

6.6    Zahlungen erfolgen per elektronischem Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung. Der Kunde ermächtigt die AT-Corporation, die fälligen Beträge von einem benannten Konto oder einer Kreditkarte einzuziehen. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 15,00 EUR pro Lastschrift erhoben. Verzugszinsen werden mit 8% über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.7    Der Kunde stellt sicher, dass die hinterlegten Kreditkartendaten korrekt sind und die Kreditkarte ausreichend gedeckt ist. Kann eine Abbuchung aufgrund abgelaufener Kreditkarte, überschrittenem Kartenlimit, unzureichender Deckung oder ähnlichen Gründen nicht erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 10,00 EUR erhoben.

6.8    Die AT-Corporation ist berechtigt, die Nutzungsentgelte erstmals nach vier (4) Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von sechs (6) Wochen zum folgenden Monatsbeginn zu erhöhen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich kündigen, wenn er der Erhöhung nicht zustimmt. Auf dieses Kündigungsrecht wird die AT-Corporation in der Ankündigung hinweisen.

7.    Gewährleistung und Haftung

7.1    Die Rechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

7.2    Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Kann die AT-Corporation aufgrund einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige keine Abhilfe leisten, ist der Kunde nur bei erheblichen, die Nutzung beeinträchtigenden Mängeln berechtigt, die Vergütung zu mindern, Schadensersatz zu fordern oder den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er die unterlassene Anzeige nicht zu vertreten hat. Eine verschuldensunabhängige Haftung der AT-Corporation für bei Vertragsschluss bestehende Mängel (§ 924 ABGB; § 536a BGB deutsche Fassung) ist ausgeschlossen.

7.3    Die AT-Corporation haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der AT-Corporation, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme von Garantien oder bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.4    Für fahrlässig verursachte Sachschäden ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten fixen Jahresentgelts begrenzt, ausgenommen sind Fälle gemäß Ziffer 7.3.

7.5    Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden und Begleitschäden, sowie ein Ersatz von Aufwendungen des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.6    Schadensersatzansprüche verjähren ein (1) Jahr nach deren Entstehung. Die Frist beginnt, wenn der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

8.    Laufzeit und Kündigung

8.1    Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und läuft für eine feste Laufzeit gemäß den Tarifbestimmungen. Er verlängert sich automatisch um ein (1) Monat, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Vertragsende kündigt.

8.2    Gegen Zahlung eines monatlichen Zusatzbetrags von 10,00 EUR netto kann der Kunde ein monatliches Kündigungsrecht erwerben. In diesem Fall kann der Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden. Liegt eine kostenlose Testversion vor, kann jederzeit gekündigt werden.

8.3    Das Recht zur Sperrung und Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die AT-Corporation kann die Nutzungsberechtigung vorübergehend sperren, wenn konkrete Hinweise auf Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht vorliegen. Der Kunde wird vor einer Sperrung rechtzeitig über die Gründe informiert.

8.4    Jede Partei kann den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund für die AT-Corporation liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung des Nutzungsentgelts länger als zwei (2) Monate in Verzug ist.

8.5    Kündigungen bedürfen immer der Schriftform.

9.    Schlussbestimmungen

9.1    Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Salzburg.

9.2    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird sie durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

9.3    Die AT-Corporation behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit Wirkung auf die Zukunft, zu ändern, insbesondere in folgenden Fällen:

·         Bei wesentlichen kalkulatorischen oder technischen Änderungen der Marktlage nach Vertragsschluss.

·         Zur Verbesserung, Erweiterung oder Anpassung der angebotenen Services zugunsten der Kunden.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden mindestens vier (4) Wochen im Voraus angekündigt.

9.4    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

10.                      Verweise / Anhang

Inhaltliche Verweise und Anhänge zu diesem Vertrag werden gemäß den jeweiligen Regelungen beigefügt.